ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Vertragsumfang und Gültigkeit
  2. Leistung und Prüfung
  3. Preise, Steuern und Gebühren
  4. Liefertermin
  5. Zahlung
  6. Urheberrecht und Nutzung
  7. Rücktrittsrecht
  8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen
  9. Haftung
  10. Loyalität
  11. Datenschutz, Geheimhaltung
  12. Sonstiges
  13. Spezielle Regelungen
    1. Serviceleistungen
    2. Datenrettung
    3. Clouddienstleistungen
  14. Schlussbestimmungen

Vertragsumfang und Gültigkeit

  • Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

  • Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, Internetseiten und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen bytebang e.U. hergeleitet werden können.

Leistung und Prüfung

  • Gegenstand eines Auftrages kann sein:
    • Ausarbeitung von Organisationskonzepten
    • Global- und Detailanalysen
    • Erstellung von Individualprogrammen
    • Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen
    • Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
    • Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
    • Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung) - Telefonische Beratung
    • Programmwartung
    • Erstellung von Programmträgern
    • Sonstige Dienstleistungen

  • Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

  • Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und
    mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

  • Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit
    dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

  • Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

  • Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

  • Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

Preise, Steuern und Gebühren

  • Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

  • Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der
    Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis  zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

  • Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
  • Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird innerhalb von Österreich keine Umsatzsteuer berechnet.

Liefertermin

  • Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

  • Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt und seiner Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich
    geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

  • Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

Zahlung

  • Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

  • Eine Zahlung ist dann erfolgt, wenn die Forderung auf dem Konto von bytebang e.U. unwiderruflich gutgeschrieben worden ist. Unerlaubte Abzüge werden nachbelastet. Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen gegen bytebang e.U. ist ausgeschlossen.

  • Bis zur endgültigen Zahlung bzw. unwiderruflichen Gutschrift auf dem Geschäftskonto von bytebang e.U. bleiben die von uns neu erstellten Daten im Eigentum von bytebang e.U.. Sämtliche Rechte an den Daten und deren Benutzung steht bis zur endgültigen Zahlung bytebang e.U. zu. Ebenso steht bytebang e.U. bis zur endgültigen Bezahlung ein Pfandrecht am Datenträger zu.

  • Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

  • Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.

  • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

Urheberrecht und Nutzung

  • Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist

  • Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

  • Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

Rücktrittsrecht

  • Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

  • Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

  • Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch
    nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

Gewährleistung, Wartung, Änderungen

  • Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei  Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

  • Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer

  • Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

  • Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

  • Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

  • Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Loyalität

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

Datenschutz, Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet werden. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe an den Kunden erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

Spezielle Regelungen

Serviceleistungen

Nicht in den Serviceleistungen von bytebang e.U. enthalten sind:

  • Arbeiten an der Stromversorgung außerhalb der Geräte, die nur von behördlich konzessionierten Elektroinstallateuren durchgeführt werden dürfen
  • Arbeiten, die auf eine Änderung der Stromverhältnisse, das Versagen der elektrischen Stromversorgung (z.B. Spannungsschwankungen) oder Abweichungen von den Installationsbedingungen des Herstellers zurückzuführen sind
  • Arbeiten, die durch Verwendung neuer Programme inklusive deren Tests entstehen, sowie  Arbeiten, welche durch die Anbindung von Zusatzeinrichtungen verursacht werden
  • Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen, die auf Bedienungsfehlern, sonstiger unsachgemäßer Behandlung, technischen Eingriffen seitens des Kunden oder Dritten oder auf äußeren, nicht von bytebang e.U. zu vertretenden Einflüssen beruhen
  • Instandsetzungen, die durch die Verwendung von Datenträgern, Formularen und Zubehör notwendig sind, die vom Hersteller nicht autorisiert wurden
  • Kosten von Austauschteilen, die einem besonderen Verschleiß unterliegen (wie Typenrädern, Magnetköpfen, Druckköpfen), von Verbrauchsmaterial (wie Papier, Filtern, Farbbändern, Tonern, Reinigungsmitteln) und von Datenträgern
  • Instandsetzungen an nicht vom Vertrag erfasstem Zubehör, Änderungen, Anbauten und sonstigen Einrichtungen

Datenrettung

  • Die Analyse, Diagnose und die anschließende Datenrettung werden sachgemäß und sorgfältig vorgenommen. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischem Ermessen überlassen. Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung in der Diagnose erst im Laufe der Datenrettung, dass der Auftrag, so wie in der Diagnose ausgeführt, unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Kunde einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt.

  • Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Datenträgers verursacht werden und die wir durch eine einfache fachmännische Warenschau nicht erkennen können, es sei denn, bytebang e.U. trifft ein Verschulden. Ferner übernehmen wir für Fehlerbehandlungen, die wir aufgrund unrichtiger oder lückenhafter Informationen vornehmen, keine Haftung.

  • Alle Preise, Kostenvoranschläge und Terminzusagen sind dann unverbindlich, wenn unvorhersehbare Preisänderungen durch Drittanbieter oder unvorhersehbare Mehrarbeit bei Leistungen zur Datenrettung eingetreten sind. Bei einer Abweichung der geretteten Daten von der versprochenen Datenrettungsquote um 10% erfolgt keine Minderung des vereinbarten Preises. Bei einer höheren Abweichung kann bytebang e.U. vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Kunde einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt.

  • Lieferbedingungen
    Für Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten übernehmen wir keine Haftung. Mit Übergabe der Datenträger an den jeweiligen Transportunternehmer geht die Gefahr auf den Kunden über.

  • Garantie
    Die Diagnose ist keine Garantie für das Gelingen der Datenrettung. bytebang e.U. übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend die Gewähr für die Wiederherstellung aller Daten oder Teile davon. bytebang e.U. gibt keine weiteren Garantien in Bezug auf die Anwendbarkeit, volle Funktionsfähigkeit, oder dafür, ob alle durch bytebang e.U. wiederhergestellten Daten für den Auftraggeber von Nutzen sind, obwohl die Daten nach einer Datenrettung 100% logisch in Ordnung zu sein scheinen.

  • Haftung
    bytebang e.U. übernimmt keine Haftung für Verluste von Daten oder Profiten, eingeschlossen Versicherungskosten oder sonstige Kosten, auch wenn bytebang e.U. oder einer seiner Erfüllungsgehilfen Kenntnis vom möglichen Verlust oder Schäden haben sollte. bytebang e.U. haftet für verlorene Datenträger nur bis zur Höhe des Materialwertes des Datenträgers. Falls bytebang e.U. Datenträger aus entsprechenden Gerätschaften ausbauen muss, wird keinerlei Haftung für das Funktionieren dieses Gerätes übernommen.

  • Rücktritt / Teilrücktritt
    Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung in der Diagnose erst im Laufe der Datenrettung, dass der Auftrag, so wie in der Diagnose ausgeführt, unausführbar ist, so können wir vom Vertrag der Datenrettung zurücktreten, es sei denn, dass der Kunde einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Kunde nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Datenträgers in dem jeweiligen Zustand. Bereits gezahlte Vorschüsse werden mit Ausnahme der Diagnosekosten unmittelbar zurückerstattet.

  • Erfüllungsort
    Erfüllungsort ist eines unserer eigenen Labore innerhalb der EU, das vom zuständigen Disponenten nach Auslastungskriterien bestimmt wird.

Clouddienstleistungen

  • Für die von bytebang e.U. zur Verfügung gestellten Cloud-basierte Dienstleistungen wird keinerlei Haftung übernommen. 

Schlussbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

 


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